Andreas à Tellinghusen
Emden, Hinte und Krummhörn


Büro Hinte: 04925 - 415211
Mobil: 0173 - 20 65 394


Vermietung • Verkauf • Verwaltung


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AT-Immobilien
Drosselweg 1
26729 Hinte

Telefon: +49 173 20 65 394
E-Mail: info@a-t-immobilien.de
Rechtliche Angaben
USt-IdNr.: 5810107393

Gesetzlicher Vertreter:
Andreas à Tellinghusen, Drosselweg 1, 26759 Hinte

Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Gewerbeaufsichtsamt Emden - Ordnungsamt Emden, Ringstraße, 26721 Emden (Aufsichtsbehörde für Makler nach § 34 c GewO i.V. von § 5 Abs. 1, Nr. 3 Telemediengesetz (TMG))

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Ordnungsamt Emden, Ringstraße, 26721 Emden (Aufsichtsbehörde für Makler nach § 34 c GewO i.V. von § 5 Abs. 1, Nr. 3 Telemediengesetz (TMG))

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendung:
Mit der Verwendung unserer Angebote und Informationen erkennt der Nutzer die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Als Verwendung des Angebots gilt z. B. die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

2. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen Dritter. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

3. Doppeltätigkeit
Wir dürfen für beide Vertragsseiten provisionspflichtig tätig werden, wenn und soweit eine Interessenkollision ausgeschlossen ist.

4. Angaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer stammen und von ihm, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

5. Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages, mit Nennung des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei AT-Immobilien/A. à Tellinghusen rückzufragen, ob die Vermittlung des vorgesehenen Vertragspartners durch die Tätigkeit von AT-Immobilien/A. à Tellinghusen veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem AT-Immobilien/A. à Tellinghusen Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
Sollte unserem Vertragspartner das von uns nachgewiesene oder zu vermittelnde Geschäft bereits bekannt sein, so hat er uns darüber zu informieren. Wird diese Mitteilungspflicht verletzt, behalten wir uns Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche vor.

6. Provision
Provisionen sind bei Vertragsabschluss in Höhe der jeweiligen in den Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. AT-Immobilien/A. à Tellinghusen hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objektes vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

7. Ersatz- und Folgegeschäft
Unser Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn statt des von uns nachgewiesenen oder vermittelten Geschäfts ein anderes Geschäft zustande kommt und der wirtschaftliche Erfolg beider Geschäfte nicht wesentlich von einander abweicht.

8. Ausübung eines Rücktrittrechtes
Der Anspruch der Vermittlungsgebühr bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittrechtes aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder Sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Gleiches gilt, wenn der Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt.

9. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässig oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma AT-Immobilien/A. à Tellinghusen haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Emden.

12. Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen. Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Mitglieder- und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.

13. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.